Allgemeine Mietbedingungen

§1 Vertragsschluss

Der Mietvertrag über die anliegend beschriebene Ferienwohnung ist verbindlich geschlossen, wenn der in der Anlage beige- fügte Mietvertrag vom Mieter unterschrieben dem Vermieter zugegangen ist und der Vermieter diesen schriftlich oder tele- fonisch bestätigt hat. Die Anzahlung von 30 % des Gesamtpreises wird mit Zugang des Mietvertrages beim Vermieter sofort fällig. Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke (andere Zwecke nur nach Absprache) vermietet. Die Unterkünfte dürfen nur von denjenigen Personen belegt werden, die in der Buchung angegeben sind. Insbesondere darf die Zahl der bei der Anmeldung angegebenen Personen nicht überschritten werden, dies gilt auch für Kinder, Kleinkinder, Babys und Jugendliche. Einen Anspruch auf Belegung mit mehr als der verein- barten Personenzahl besteht nicht. Ein Überlassen der Ferienwohnung an Dritte ist nicht erlaubt.

§2 Mietpreis und Nebenkosten

Im vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z. B. für Strom, Heizung, Wasser & Internet) enthalten. Eine Anzahlung von 30 % des Gesamtpreises ist bei Vertragsschluss fällig. Die Restzahlung ist spätestens 14 Tage vor Miet- beginn zu leisten. (Bei sehr kurzfristigen Buchungen ist eine Barzahlung am Anreisetag nach Absprache möglich.) Wird nicht angezahlt bzw. bei nicht fristgerechter Anzahlung hat der Vermieter das Recht die Buchung zu stornieren. Der vereinbarte Preis versteht sich inklusive der zurzeit gültigen Mehrwertsteuer. Bei Erhöhung der Mehrwertsteuer bis zu Beginn des Aufent- haltes behält sich der Vermieter vor, eine Anpassung vorzunehmen. An Sonn- und Feiertagen sind keine Anreisen nur nach Absprache möglich.

§3 Mietdauer

Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 16 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 18.00 Uhr erfolgen, so sollte der Mieter dies dem Vermieter frühzeitig mitteilen. Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 11 Uhr geräumt übergeben und die ausgehändigten Schlüssel wie vereinbart in der Ferienwohnung zurücklassen.

§4 Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung und Restzahlung) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Fall kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Ge- winns verlangen. Bei Überbuchung oder ähnlich wichtigen Gründen ist eine Stornierung durch den Vermieter möglich. Bereits getätigte Anzahlungen werden in dem Fall voll erstattet. Der Mieter verzichtet auf eventuelle Entschädigungen.

§5 Rücktritt durch den Mieter (Stornierungsbedingungen)

Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:
Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit: 20 % der Buchungssumme Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50 % der Buchungssumme Danach und bei Nichterscheinen: 90 % der Buchungssumme
Grundsätzliche Stornobearbeitungsgebühr 50,00 €
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm gel- tend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen.Um sich vor finanziellen Folgen einer Stornierung zu schützen, empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

§6 Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Das Umrücken und Umstellen von Möbeln, ist nicht erlaubt. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäu- des sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von die- sem benannten Kontaktstelle anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In die Flussteinwaschbecken, Ausgussbecken der Küche und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssig- keiten, flüssige Fette Hygiene- und Verhütungsmittel sowie alle Ähnlichen Gegenstände nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursa- cher die Kosten der Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu. Gegen das Auftreten von Insekten, Wespen, Ameisen, usw. kann keine Gewähr übernommen werden.

§7 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß §536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei Be- einträchtigung des Urlaubs oder des Mietobjektes durch höhere Gewalt (Krieg, innere Unruhen, Epidemien, Pandemien, Feuer, unvorhergesehener Baulärm, schlechtes Wetter, Kälte, terroristische Gewalthandlungen o. Ä.) haftet der Vermieter nicht. In solchen Fällen gehen entstehende Mehr- und/oder Mietkosten zu Lasten des Mieters.

§8 Rauchverbot, Rauchmeldeanlage

Aus Brandschutzgründen und aus Rücksicht auf Allergiker sind alle Ferienwohnungen im Loft 1540 Nichtraucherzimmer. Das Rauchen ist weder in den Ferienwohnungen – auch nicht an geöffneten Fenstern oder Balkontüren – noch in den zugehörigen Flurbereichen gestattet. Die Zimmer sind mit vernetzten Brandmeldern ausgestattet, die zur örtlichen Feuerwehr aufgeschal- tet sind. Verursacht der Mieter durch unbefugtes Rauchen einen Alarm, hat er die Kosten des Feuerwehreinsatzes zu tragen. Bei Nichteinhaltung ist der Vermieter zudem berechtigt eine Extra-Reinigung zu berechnen.

§9 Unverhältnismäßige Verschmutzungen

Der Vermieter behält sich vor bei Verschmutzungen, deren Beseitigung über den üblichen Endreinigungskosten/-aufwen- dungen liegt, den zusätzlichen Aufwand in Rechnung zu stellen. Hierfür wird ein Stundensatz von 30 €/Stunde angesetzt. Bei notwendigen Reinigungen von Möbeln oder Matratzen gilt Entsprechendes.

§10 Hausordnung

Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme untereinander und ggü. Gästen in anderen Wohnungen des Loft 1540 aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Lärm ist in der Zeit von 22 Uhr bis 8 Uhr und von 12 Uhr bis 14 Uhr zu unterlassen. Rundfunk, Fernseh- und sonstige Abspielgeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen. Die Programmierung der TV-Anlage ist nicht zu ändern. Der Netflixzugang u. Ä. darf nur mit den gasteigenen Zugangsdaten genutzt werden. Es wird empfohlen sich nach Ende des Aufenthaltes auszuloggen. Im Zugangs- und Flurbereich befindliche und mit „Privat“ gekennzeichnete Räume sind vom Gast nicht zu betreten oder zu erforschen. Hunde und andere Haustiere sind nicht gestattet. Verstöße gegen die Hausordnung berechtigen den Vermieter zu einer außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages.

§11 Änderungen des Vertrags

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie aller rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.

§12 Rechtswahl und Gerichtsstand

Es findet deutsches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist wird Fulda als Gerichtsstand vereinbart. Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Per- sonen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrags ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeit- punkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten mit Anfrage und/oder Annahme des Mietvertrages als anerkannt.

§13 Salvatorische Klausel

Sollte einer der vorstehenden Klauseln unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Klauseln gültig. Die Parteien sind sich einig darüber, dass an Stelle der unwirksamen Klausel eine Vereinbarung tritt, die unter Gesamtbetrachtung des Vertrages dieser am nächsten kommt.